Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Asylverfahren unter Durchentscheidung einer schwierigen, bislang obergerichtlich nicht entschiedenen Frage – hier: Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ausgereister Syrer aufgrund der Gefahr von Folter im Falle einer Rückkehr nach Syrien als schwierige, nicht im PKH-Verfahren zu entscheidende Frage – zudem Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Anwendung derselben Prüfungsmaßstäbe im PKH-Verfahren und im Hauptsacheverfahren – Gegenstandswertfestsetzung
Strafverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Einziehung von Bargeld bei der Ausreise eines IS-Anhängers aus der Bundesrepublik Deutschland nach Syrien