NSA-Untersuchungsausschuss: Rechtsbehelf der Ausschussminderheit gegen die Ablehnung eines Amtshilfeersuchens an die Bundesregierung hinsichtlich der Vernehmung von Edward Snowden in der Bundesrepublik Deutschland
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Zu den Grenzen des Beweiserhebungsrechts parlamentarischer Untersuchungsausschüsse im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik – Erfolgloses Organstreitverfahren bzgl der Vorlage der sog NSA-Selektorenlisten im 1. Untersuchungsausschuss des 18. Deutschen Bundestags (“NSA-Untersuchungsausschuss”): Überwiegende Geheimhaltungsinteressen der Regierung gegenüber dem Vorlageinteresse des Ausschusses – teilweise Unzulässigkeit mangels Antragsbefugnis
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe der Gründe bzgl des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union – Erfolglosigkeit der eA-Anträge bzgl der Unterzeichnung des Abkommens bzw des Beschlusses der Rats der Europäischen Union zum Abschluss von CETA mangels unmittelbarer Rechtswirkung – Folgenabwägung bzgl der vorläufigen Anwendung des Abkommens – drohende schwere Nachteile für Schutzgüter der Art 20 Abs 1, Abs 2, Art 38 Abs 1 GG durch Vorkehrungen abwendbar
Unvereinbarkeit des § 1906 Abs 3 BGB (Fassung: 18.02.2013) mit Art 2 Abs 2 S 1 GG insoweit, als eine medizinische Zwangsbehandlung stationärer behandelten Betreuten, die faktisch nicht in der Lage sind, sich räumlich zu entfernen, auch bei Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgeschlossen ist – Auftrag an den Gesetzgeber zur unverzüglichen Regelung dieser Fallgruppe – Anwendung des § 1906 Abs 3 BGB auch auf stationär behandelte Betreute bis zu einer Neuregelung