(Gerichtskostenbefreiung gem § 64 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 10 für Träger der Sozialhilfe – Kostentragungspflicht nur bei Verfahren in Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern)
Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses – Anträge im Organstreitverfahren teils unzulässig, iÜ unbegründet – sowie zur Auslegung von § 18 Abs 3 Nr 1 BVerfGGAusschließung des Richters Müller wegen Beteiligung am Vermittlungsverfahren und an angegriffenem Beschluss
Beschwerdekammerbeschluss: Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens – hier: verzögerte Klärung eines positiven Zuständigkeitskonflikts – zudem verzögerte Umsetzung eines Zuständigkeitswechsels nach Änderung der Geschäftsverteilung – Gegenstandswertfestsetzung