Unzureichende Information des Bundestags durch Bundesregierung zu Europäischem Stabilitätsmechanismus und Euro-Plus-Pakt, damit Verletzung der Unterrichtungspflichten gem Art 23 Abs 2 S 2 GG – Zu Zweck und Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte des Bundestags gem Art 23 Abs 2 S 1 GG, sowie zu Zeitpunkt, Inhalt und Grenzen der Unterrichtungspflichten der Bundesregierung gem Art 23 Abs 2 S 2 GG – hier: Antrag im Organstreitverfahren insbesondere hinsichtlich Antragsfrist (§ 64 Abs 3 BVerfGG) und Rechtsschutzbedürfnis zulässig – Begriff der “Angelegenheit der Europäischen Union” iSv Art 23 Abs 2 S 1 GG umfasst ggf auch zwischenstaatliche völkerrechtliche Verträge
Indirekte Wahl der Bundesverfassungsrichter durch Wahlausschuss des Bundestags gem § 6 BVerfGG verfassungsgemäß – Entscheidung über Besetzungsrüge unter Mitwirkung der hiervon betroffenen Richterinnen und Richter – teilweise Einstellung des Wahlprüfungsverfahren bzgl der Europawahl 2009 nach Urteil des BVerfG vom 09.11.2011 (2 BvC 4/10 ua) – iÜ Wahlprüfungsbeschwerde unbegründet (Festhaltung an Urteil vom 09.11.2011) – Gegenstandswertfestsetzung auf 80.000 Euro
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen – zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts – zur Frage der Budgetflucht – zur Frage des Bestehens eines ungeschriebenen Parlamentsvorbehalts