Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit, Einräumung bestimmenden Einflusses einer gewerberechtlich unzuverlässigen Person auf die Geschäftsführung, Begehung einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen Auflagen zur Gaststättenerlaubnis, Shisha-Bar
Verpflichtungsklagen auf Erteilung dreier Vorbescheide für drei Bauvarianten (abgewiesen), Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich: Die Entscheidung, ob ein Bebauungszusammenhang gegeben ist, ist nicht nach geografisch-mathematischen, Maßstäben, sondern auf Basis einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten berücksichtigenden Bewertung zu treffen, Kein Bebauungszusammenhang mehr für ca. 10.000m² großes, mit einer alten, räumlich etwa 80 m zur nächsten Wohnbebauung abgesetzten Schnapsbrennerei bebautes, nur von zwei Seiten mit Bebauung umgebenes, am Ortsrand liegendes Grundstück, Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Befürchtung der Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung