(Klage auf Gewährung von Akteneinsicht – Aktenübersendung an das FG im Klageverfahren – Umfang der den Streitfall betreffenden Akten i.S. des § 71 Abs. 2 FGO – Gerichtliche Überprüfung der Ermessensentscheidung des Finanzamts)
Zur Versagung des Vorsteuerabzugs aus Gutschriften, weil in der Gutschrift nicht der leistende Unternehmer genannt wird – „Strohmann“ als leistender Unternehmer