(Zurückbehaltung von Forderungen im Rahmen einer Praxiseinbringung i.S. des § 24 UmwStG – Zeitliche Erfassung nachträglicher Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit – Übergangsgewinnermittlung – Betriebsvermögen ohne aktiven Betrieb – Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit – Keine Abweichung gemäß § 11 Abs. 2 und 3 FGO nach Wegfall der Zuständigkeit des „anderen Senats“)
(Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf sämtliche Einkünfte einer ansonsten vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaft bei nachträglich erkannter Betriebsaufspaltung)