Markenbeschwerdeverfahren – „herzo/HERNO (Unionsbildmarke)“ – zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Weigerung des DPMA, einem ausgesetzten Verfahren Fortgang zu geben – Aussetzung des Verfahrens – Ermessensspielraum des DPMA hinsichtlich der Frage der Sachdienlichkeit der Aussetzung – eine verfahrensfehlerhafte Versagung des rechtlichen Gehörs führt per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung – Aufhebung – Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Markenbeschwerdeverfahren – „Herzo/HERNO (Unionsbildmarke)“ – zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Weigerung des DPMA, einem ausgesetzten Verfahren Fortgang zu geben – Aussetzung des Verfahrens – Ermessensspielraum des DPMA hinsichtlich der Frage der Sachdienlichkeit der Aussetzung – eine verfahrensfehlerhafte Versagung des rechtlichen Gehörs führt per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung – Aufhebung – Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs – Rückzahlung der Beschwerdegebühr