Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB idF vom 10.12.2015 (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) mangels hinreichender Substantiierung unzulässig
Nichtannahme einer formunwirksam erhobenen Verfassungsbeschwerde: Vertretung der Beschwerdeführer durch ihren Sohn weder subjektiv notwendig noch objektiv sachdienlich – mangelnde Sprachkenntnisse lassen Zumutbarkeit der Inanspruchnahme eines Bevollmächtigten gem § 22 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht entfallen
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – Ausschluss des Kindesumgangs und Amtsermittlungspflicht bzgl der Verfügbarkeit eines Umgangsbegleiters iSd § 1684 Abs 4 S 3 BGB