Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Ablehnung von PKH – Ablehnung der Zulassung eines Beistandes mangels Vollmachtvorlage
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bei Überweisung des Beschwerdeführers in ein geschlossenes Pflegeheim anstelle seiner gegenwärtigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – zudem mangelnde Rechtswegerschöpfung
Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsmangel (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bei fehlender Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG – keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit bei Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf kostenfreies Beratungsangebot des Rentenversicherungsträgers