Nichtannahmebeschluss: Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Kindes aus § 52 Abs 1 Nr 3 StPO ohne vorherige Ermittlung seiner Aussagebereitschaft verfassungsrechtlich unbedenklich – keine Verletzung des Rechts der Eltern aus Art 6 Abs 2 S 1 GG – hier zudem keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör