Ausweisung, Vermögensdelikte, Irakischer Staatsangehöriger, Widerruf der Flüchtlingseigenschaft, 20 Jahre, Aufenthalt im Bundesgebiet, 4 Kinder im Bundesgebiet, Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis:, Überlagerung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 6 AufenthG durch ein später erlassenes, länger befristetes, bestandskräftiges Einreise- und Aufenthaltsverbots gem. § 11 Abs. 1 AufenthG auf Grund einer Ausweisung