Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilung – Zuordnung von Arztgruppen mit ausgelaufener Gebietsbezeichnung – Einführung von Regelleistungsvolumina – Übergangsregelung des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 – arztgruppenspezifische Grenzwerte – kein fester Punktwert, jedoch annähernde Kalkulierbarkeit der Vergütung gewährleistet
Im Schwerbehindertenrecht wird der Grad der Behinderung (GdB) nach den Funktionsbeeinträchtigungen in allen Lebensbereichen festgelegt und nicht nach einem radiologischen Befund.