(Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung des Art. 13 EuInsVO: Anwendbarkeit der Norm bei Auszahlung eines vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Betrags erst nach der Verfahrenseröffnung; Unangreifbarkeit einer Rechtshandlung nach der lex causae auch bei Ablauf von Verjährungs-, Anfechtungs- und Ausschlussfristen des Wirkungsstatuts; Formvorschriften für die Geltendmachung des Anspruchs)