(Rehabilitation und Teilhabe – Zuständigkeitsklärung – Anwendbarkeit des § 14 SGB 9 auch in Fällen eines Vorrang-/Nachrangverhältnisses – sozialgerichtliches Verfahren – notwendige Beiladung des anderen Leistungsträgers – Unzulässigkeit eines Grundurteils – Kostenübernahme in Form eines Schuldbeitritts – Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten – Abgrenzung zwischen rechtlicher und sozialer Betreuung – Wirksamkeit des Betreuungsvertrages)