erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Online-Handel mit Tierbedarf und Haushaltswaren, Unzuverlässigkeit wegen strafrechtlich relevanten Verhaltens, diverse strafrechtliche Verurteilungen, zeitliche Grenze der Verwertbarkeit strafrechtlich relevanten Verhaltens, Bindungswirkung des Strafurteils, keine Berücksichtigung bloßer Einträge auf einer polizeilichen „Erkenntnisliste“ (INPOL bzw. IGVP) im Rahmen der Zuverlässigkeitsprognose, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, keine Zurechnung des Verschuldens einer Hilfsperson