Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert erkennbar aussichtslosen Verfassungsbeschwerden – Verdopplung der Gebührenhöhe gegenüber vorhergehender Gebührenauferlegung im Verfahren 2 BvR 412/18