Nichtannahme einer völlig unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde bzgl der Zurückweisung von Beratungshilfeanträgen – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im Wesentlichen gleichlautenden Verfassungsbeschwerden bzgl einer ebensolchen Zahl rechtsmissbräuchlich gestellter Beratungshilfeanträge