Informationszugang zu in Privatbesitz befindlichen amtlichen Dokumenten – Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität unzulässig – Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) mangels fachgerichtlicher Aufbereitung der den Informationszugang betreffenden einfachrechtlichen Fragen (hier: Existenz einer behördlichen Wiederbeschaffungspflicht bzgl Akten, die in die Verwahrung Privater gegeben wurden) nicht möglich