Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts: Wirksamkeit einer Klausel über die Berechnung eines Entgelts für geduldete Überziehungen des Girokontos
Bei der Beurteilung, ob eine erteilte Widerrufsbelehrung dem Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB aF genügt, sind auch die konkreten Umstände des jeweiliges Falles zu berücksichtigen