IT- und Medienrecht

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: „Blockupy Frankfurt“ (Besetzung der Frankfurter Innenstadt zu Blockadezwecken) und Versammlungsfreiheit – kein Überwiegen der für Erlass der eA sprechenden Gründe im Rahmen der Folgenabwägung

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