Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters in den Anhang „Kerntechnische Anlagen“ des Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg
(Verzugszinsen – öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag – analoge Anwendung des § 288 BGB – Nichtanwendbarkeit des § 61 S 2 SGB 10 – kein Zinsanspruch gem § 44 SGB 1 – Anspruch eines Krankenhausträgers gegen einen Unfallversicherungsträger auf Verzugszinsen – Behandlungskosten)