Haftung bei Rückstauschaden durch Verengung des öffentlichen Abwasserkanals: Verstoß des Hauseigentümers gegen die nach der Entwässerungssatzung bestehende Verpflichtung zum Einbau einer Rückstausicherung
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen eine erneute Zwangsgeldandrohung nach Verstoß gegen eine bestandskräftige Baueinstellungsverfügung durch Anbringung von Holzbalken.