Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung einer Werbeanlage (hier: kein Verstoß gegen gemeindliches Einvernehmen; Unwirksamkeit einer Gestaltungssatzung)
kein Anliegen an historischer Straße, Anlagenbildung, natürliche Betrachtung, Gartenmauer auf Grundstück und Pfosten als Durchfahrtshindernis auf Straße hindern Beitragspflicht nicht