Zum Vorliegen eines landwirtschaflitchen Betriebs in Abgrenzung zum Hobby – Einbeziehung der Tätigkeit in der Immobilienbranche in die durchzuführende Gesamtschau – (temporäre) Zelthalle für 50–70 Schafe im Wald ohne angrenzende Weidefläche dient keinem landwirtschaftlichen Betrieb
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – „Nebenanlagen“ (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – „Nebenanlagen“ (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!