Nachbarklage, Gewerbe- und Industriegebiet, Agrarstandort, kein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, kein Gebietserhaltungsanspruch, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen Ausnahme und Befreiungen vom Bebauungsplan, kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot wegen immissionsschutzrechtlicher Auswirkungen (Lärmimmissionen, Staubimmissionen, Explosionsgefahr)
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Stützmauer (abgewiesen), Art. 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG ist gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 3 BayBO Teil des Prüfprogrammes im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (Anschluss an BayVGH, U.v. 7.6.2021 – 9 B 18.1655 – juris Rn. 30), Auswirkungen auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, eingeschränkte Sichtverhältnisse, Verkehrsgefährdung (bejaht), Art. 24 Abs. 1 BayStrWG schützt den normalen Verkehrsablauf, ohne dass die Wahrscheinlichkeit von Verkehrsunfällen bestehen muss. Erforderlich, aber auch ausreichend ist die erkennbare, in konkreten Ursachen bestehende Möglichkeit, nicht aber die unbedingte Gewissheit, dass das Bauvorhaben den Verkehrsablauf auf der Kreisstraße beeinträchtigt oder gefährdet, Kein Bestandsschutz durch bereits erteilter Baugenehmigung hinsichtlich Aufschüttung wegen widersprüchlicher Bauvorlagen
Fortsetzungsfeststellungsklage, Erteilung einer neuen Baugenehmigung, Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Ausfertigungsmangel, Widerspruch zu Ortsgestaltungssatzung aufgrund Dachgestaltung, Keine Zulassung einer Abweichung