Antrag nach § 80a Abs. 3 VwGO auf errichtungsbezogene Einwendungen einer baulichen Anlage gestützt und Rohbau bereits fertiggestellt: Rechtsschutzinteresse fehlt
Nachbarklage, Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses, Rücksichtnahmegebot, grenzständiger Versatz des Bauvorhabens gegenüber Nachbargebäude, keine Abstandsflächen bei zulässigem Grenzanbau