Verpflichtungsklagen auf Erteilung dreier Vorbescheide für drei Bauvarianten (abgewiesen), Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich: Die Entscheidung, ob ein Bebauungszusammenhang gegeben ist, ist nicht nach geografisch-mathematischen, Maßstäben, sondern auf Basis einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten berücksichtigenden Bewertung zu treffen, Kein Bebauungszusammenhang mehr für ca. 10.000m² großes, mit einer alten, räumlich etwa 80 m zur nächsten Wohnbebauung abgesetzten Schnapsbrennerei bebautes, nur von zwei Seiten mit Bebauung umgebenes, am Ortsrand liegendes Grundstück, Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Befürchtung der Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – „Nebenanlagen“ (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – „Nebenanlagen“ (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!