Baurecht

Verpflichtungsklagen auf Erteilung dreier Vorbescheide für drei Bauvarianten (abgewiesen), Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich: Die Entscheidung, ob ein Bebauungszusammenhang gegeben ist, ist nicht nach geografisch-mathematischen, Maßstäben, sondern auf Basis einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten berücksichtigenden Bewertung zu treffen, Kein Bebauungszusammenhang mehr für ca. 10.000m² großes, mit einer alten, räumlich etwa 80 m zur nächsten Wohnbebauung abgesetzten Schnapsbrennerei bebautes, nur von zwei Seiten mit Bebauung umgebenes, am Ortsrand liegendes Grundstück, Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, Befürchtung der Entstehung und Verfestigung einer Splittersiedlung

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Vorbescheid, Abgrenzung Innen- und Außenbereich

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Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

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Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

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Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

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Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – „Nebenanlagen“ (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!

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Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich für die Beseitigungung einer Holzlege im Außenbereich – „Nebenanlagen“ (hier: Mauer oder Schwimmbad) reichen nicht!

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Vorbescheid für Mehrfamilienhaus – Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

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