Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der polizeilichen Ingewahrsamnahme einer „Kletteraktivistin“ im Kontext eines Castor-Transports – unzureichende Berücksichtigung des Vortrags der Beschwerdeführerin trotz Pflicht zur Amtsermittlung (§ 26 FamFG) sowie nicht tragfähige Würdigung des Sachverhalts – Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig lässt nicht automatisch den Schluss auf nicht ordnungsgemäße Rechtswegerschöpfung zu