(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.02.2015 IV R 35/11 – Bestimmung des Wirtschaftsguts „stehendes Holz“ bei einem Forstbetrieb – Steuerliche Folgen eines durchgeführten Holzeinschlags – Buchwertabspaltung)
Folgen unterbliebener Sachentscheidung über einen auch nicht im Tatbestand dokumentierten Feststellungsantrag: Wegfall der Rechtshängigkeit nach Fristablauf für einen Antrag auf Urteilsergänzung; Wiedereinführung des Antrags in der Berufungsinstanz und Sachentscheidung des Berufungsgerichts