(Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalübernehmervertrags nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags – Bestimmtheitsgebot des § 119 Abs. 1 AO)
Wohnungseigentumssache: Beschwer des Rechtsmittelführers; Bemessung des Streitwerts einer gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten Klage auf Beseitigung einer baulichen Veränderung