Medizinrecht

Beihilfeleistungen, Stationäre Krankenhausbehandlung, Privatkrankenhaus, Belegklinik

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Medizinrecht

Beihilfeleistungen, Stationäre Krankenhausbehandlung, Privatkrankenhaus, Belegklinik

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Medizinrecht

Beihilfe, keine schwere Kieferanomalie, Ausforschungsbeweisantrag

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Medizinrecht

Bayerisches Beihilferecht, zu Rezepturarzneimitteln und Präsentationsarzneimitteln, zur Frage der Beihilfefähigkeit von Fertigpräparaten aus dem In- und Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind und im Ausland nicht als Arzneimittel in Verkehr sind, sowie zur Handhabung von Härtefällen im Bereich des § 18 BayBhV;, zur Auslegung des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV im Einzelfall einer genetisch bedingten chronischen und schweren Multisystemerkrankung (CMI, Chronic Multisystem Illness) mit hochgradiger multipler Chemikaliensensitivität (MCS, ICD-10-GM-T 78.4), bei der der tägliche Bedarf an lebensnotwendigen Substanzen mit üblicher Nahrung nicht gefahrfrei gestillt werden kann;, zur Auslegung des § 18 Satz 4 Nr. 3 BayBhV.

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Europarecht

Bayerisches Beihilferecht, zur Frage der Beihilfefähigkeit von Fertigpräparaten aus dem In- und Ausland, die in Deutschland nicht zugelassen sind und im Ausland nicht als Arzneimittel in Verkehr sind, zur Handhabung von Härtefällen im Bereich des § 18 BayBhV.

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Medizinrecht

Beihilfefähigkeit des Rezepturpräparats Magnesium-Orotat

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Europarecht

Zur Beihilfefähigkeit der Nahrungsergänzungsmittel Cefasel 100 nutri Selen-Tabs und Cefasel 200 nutri Selen-Tabs, Arzneimitteleigenschaft im Sinne des § 2 AMG als Voraussetzung für die Beihilfefähigkeit nach § 18 Satz 1 Nr. 1 BayBhV, Beihilfeausschluss des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV für Mittel, die geeignet sind, Güter des täglichen Bedarfs zu ersetzen, Vereinbarkeit des § 18 Satz 4 Nr. 2 BayBhV mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

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