Klage des Nachbarn gegen Baugenehmigung zur Umnutzung eines ehemaligen Lagerhauses zu Wohnzwecken, Erfordernis der sog. Atypik bei Abweichungsentscheidung nach Art. 63 BayBO vom Erfordernis der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO (offengelassen); Atypik kann sich u.a. aus deutlich atypischem Grenzverlauf und besonderer (städte-)baulicher Situation, insbesondere bei gewachsener, dichter Bestandsbebauung ergeben, Keine Berücksichtigung brandschutzrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Prüfung einer Abweichung vom Abstandsflächenrecht; ansonsten drohende und vom Zufall abhängige Ausweitung des Prüfprogrammes im Rahmen des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens nach Art. 59 BayBO., Kein Drittschutz der brandschutzrechtlichen Vorschriften der Art. 29, 32, 33 BayBO, Kein Drittschutz des Art. 47 BayBO zu den Stellplätzen, aber Betroffenheit im Gebot der Rücksichtnahme denkbar, wenn die Genehmigung eines Vorhabens ohne die erforderlichen Stellplätze erfolgt und dies zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Nachbarn durch Parksuch- und Parkverkehr führt oder wenn eine bestimmungsgemäße Nutzbarkeit seines Grundstückes nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich ist (verneint), Missbräuchliches Berufen auf Abstandsflächenrecht bei eigener Verletzung desselben (§ 242 BGB analog)
Vorbescheid, Doppelhaus, Abgrenzung von Innen- und Außenbereich, Beeinträchtigung öffentlicher Belange, Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans, ausreichende Erschließung nicht gesichert
Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Baurechtliche Beseitigungsanordnung gegen einen Nebenerwerbslandwirt bezüglich einer Lager- und Maschinenhalle im Außenbereich
Verletzung einer nachbarschützenden Norm des öffentlichen Rechts: Ausschluss eines quasinegatorischen Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs bei öffentlich-rechtlich bestandskräftig genehmigter Grundstücksnutzung; Ansprüche wegen Beeinträchtigung des Grundstücks durch Immissionen; Zulässigkeit der Abweisung eines Hauptantrags durch Teilurteil und Zurückstellung der Entscheidung über den Hilfsantrag