Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit der Anträge in der Hauptsache sowohl als Wahlprüfungsbeschwerden als auch als auf Art 19 Abs 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerden
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit der Anträge in der Hauptsache sowohl als Wahlprüfungsbeschwerden als auch als auf Art 19 Abs 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerden
Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen, gerichtet auf die Verpflichtung des Bundestages zur Entscheidung über Wahlprüfungsanträge mit Blick auf die fehlende Wählbarkeit der CDU in Bayern bzw der fehlenden Wählbarkeit der CSU außerhalb Bayerns: Unzulässigkeit der Anträge in der Hauptsache sowohl als Wahlprüfungsbeschwerden als auch als auf Art 19 Abs 4 GG gestützte Verfassungsbeschwerden