Verfassungswidrigkeit der Besoldung von Professoren (Besoldungsgruppe W 2) in Hessen – Einführung einer Leistungskomponente für Professorenbesoldung nur bei wissenschaftsadäquater Ausgestaltung (Zugänglichkeit und hinreichende Verstetigung) – partielle Unvereinbarkeit mit Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation (Art 33 Abs 5 GG) – Frist zur Neuregelung bis spätestens 01.01.2013 – allgemeine rückwirkende Neuregelung jedoch nicht geboten – abweichende Meinung: Unzureichende Berücksichtigung der tradierten Besonderheiten der Hochschullehrerbesoldung
Soldaten: Freistellung vom Dienst als Ausgleich für Dienstleistung an einem Feiertag (Karfreitag, Ostermontag usw.); nationale und unionsrechtliche Vorschriften