Der in § 7 Abs. 1 Satz 1 des Altersgeldgesetzes (AltGG) vorgesehene pauschale Abschlag von 15 v.H. verstößt nicht gegen die in Art. 45 AEUV geregelte Arbeitnehmerfreizügigkeit
Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts in einem Konkurrenteneilverfahren einer in-sich-beurlaubten Beamtin im Bereich der Deutschen Telekom AG