Besoldung sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 mit Art 33 Abs 5 GG unvereinbar – Verfassungsmäßigkeit der Besoldung nordrheinwestfälischer Beamter der Besoldungsgruppe A 9 in 2003 und 2004 sowie Beamter der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 im Jahr 2003 – Verfassungsmäßigkeit der Besoldung niedersächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 9 im Jahr 2003
Nichtannahmebeschluss: Regelungen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (juris: DRNeuG SN) verfassungsrechtlich unbedenklich – keine vor Art 125a Abs 1 S 2 GG unzulässige Mischlage von Bundes- und Landesrecht – keine unzulässige belastende Rückwirkung – Stichtags- und Übergangsregelung sachgerecht