Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG (allgemeine Handlungsfreiheit, Bindung an Recht und Gesetz) durch nicht nachvollziehbare Auslegung des Art 75 Abs 2 S 2 BayBG (juris: BG BY 2008) hinsichtlich eines Tätowierungsverbots für Polizeivollzugsbeamte in Bayern
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Unerlaubte Einfuhr von Marihuana zum Eigenbedarf, Strafrechtl. minder schwerer Fall, Vorzeigen des Dienstausweises bei polizeil. Kontrolle, Beschaffungsfahrt, Drogentherapie
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Berechnung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen zweijährige Wartefrist für Versorgung aus dem letzten Amt ohne Anrechnung einer höherwertigen Tätigkeit – keine Verletzung des Art 33 Abs 5 GG