Ausbildungsqualifizierung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Vorbildungsvoraussetzungen: als gleichwertig anerkannter Bildungsstand;, entsprechende Anwendung des § 29 QualV (bejaht).
Beamtenrecht, Bundespolizei, Grundsatz der Ämterstabilität, Keine Rückgängigmachung von Ernennung und Amtseinweisung der Konkurrenten, Keine Anhaltspunkte für Rechtsschutzverhinderung, Kein Anspruch auf Beförderung
Disziplinarrecht, Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung der Dienstbezüge, Lehrer an einer Mittelschule (Besoldungsgruppe A 12), disziplinarisch vorbelastet, Kinderpornografie, Therapie