Nichtannahmebeschluss: „FCK BFE“ als strafbare Beleidigung der Mitglieder einer konkreten polizeilichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit – Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung stellt bei hinreichender Konkretisierung der betroffenen Personengruppe keine Verletzung der Meinungsfreiheit des Verurteilten dar