Designbeschwerdeverfahren – “Möbel für Unterhaltungselektronik” – zur Sammelanmeldung: einzelne Designs bleiben gesonderte Schutzgegenstände – Beschränkung einer Beanstandung auf einzelnes Design – Mangel muss durch Korrektur bei dem betreffenden Design geheilt werden – unterbliebene Korrektur führt zur Zurückweisung des beanstandeten Designs – die Zurückweisung der Sammelanmeldung insgesamt ist rechtsfehlerhaft – Anmelder entspricht allen Beanstandungen im Beschwerdeverfahren – Aufhebung des Zurückweisungsbeschlusses – Kabel und Elektrik stellen kein unzulässiges Beiwerk eines Lautsprecher dar
Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung bei siedlungsrechtlichem Vorkaufsrecht; Aufhebung des Vertrages im Beanstandungsverfahren auch bei Unwirksamkeit oder Nichtigkeit
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Erörterungspflicht hinsichtlich der Aktenkenntnis des Nebenklägers bei der Würdigung seiner Zeugenaussage in einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation