Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Verfahrensrüge betreffend ein Verwertungsverbot hinsichtlich erlangter Erkenntnisse bei einer Telekommunikationsüberwachung
Nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans im laufenden Geschäftsjahr wegen Überlastung eines Strafsenats: “Scheibchenweise” Einzelzuweisung auf andere Strafsenate je nach konkreter, momentaner Belastungssituation