Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und Entziehen der Papierakte aus dem Geschäftsgang; Erfüllen der Voraussetzungen für eine Urkundenunterdrückung oder eine Rechtsbeugung
(Patentbeschwerdeverfahren – “Blattgut” – grundsätzlich kommt Verfahrensansprüchen ein anderer Schutzbereich zu als Vorrichtungsansprüchen – zum Rechtsschutzbedürfnis an einem Vorrichtungsanspruch – grundsätzliche Zulässigkeit neben dem Verfahrensanspruch – freie Wahl der Anspruchskategorie durch Patentanmelder – kein Erfordernis der Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Beanspruchung eines Patents in mehreren Patentkategorien)