Markenbeschwerdeverfahren – “FairStromPlus” – keine Unterscheidungskraft – Anmelderin verfügt über eine ähnliche Wort-Bild-Marke: kein Grund für die Überwindung des absoluten Schutzhindernisses – keine Verkehrsdurchsetzung
(Einbeziehung anderer Verwaltungsakte in laufendes Klageverfahren; Abgabenbefreiung für eingeführte Veredelungserzeugnisse, deren Vormaterialien nicht in die passive Veredelung übergeführt sind)
Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft: Unzutreffende Angaben zu den Bedingungen einer Stimmrechtsvertretung in der Einladung