Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG) mit dem GG vereinbar – umfassende Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik aus Art 74 Abs 1 Nr 26 Alt 2 GG – Auftrag zum Schutz der natürliche Lebensgrundlagen – Eignung des Standortregisters, Transparenz herzustellen und die Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch unterstützter Produktionsmethoden sowie die gesellschaftliche Befriedung zu fördern – das private Nachbarrrecht ergänzender Ausgleich widerstreitender Interessen in Fällen, in denen durch den Einsatz von Gentechnik Nutzungsbeeinträchtigung entstehen
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch Verhängung von Ordnungsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren – hier: Ahndung tierbedingter Geräuschimmissionen in einem landwirtschaftlich geprägten Dorf ohne Prüfung der Wesentlichkeit der Immission
Restschuldbefreiungsverfahren: Straftat des Schuldners nach Eintritt der Wohlverhaltensphase; Glaubhaftmachung der Versagungsvoraussetzungen durch den Insolvenzgläubiger bei längerer Strafhaft des Schuldners