Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung – offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte Gerichtsperson weder namentlich bezeichnet noch anderweitig erkennen lässt