(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14 – Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten – Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache – Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe – Statthaftigkeit der Gegenvorstellung – Anspruch auf Aktenkopien)
Anhörungsrüge: Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache – Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe – Statthaftigkeit der Gegenvorstellung – Anspruch auf Aktenkopien – Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten
Erledigung einer Zurruhesetzungsverfügung; Verhältnismäßigkeit einer Schweigepflichtentbindungserklärung; Untersuchungsumfang eines ärztlichen Gutachtens
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung einer Befangenheitsrüge im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 118 StVollzG
Schiedsgerichtsbarkeit: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen einen Zwischenentscheid über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts