Nichtannahmebeschluss: Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) geboten, wenn nach Mitteilung der Gerichtsbesetzung gem § 24 Abs 3 S 2 StPO und erneutem Richterwechsel die Besetzung des Gerichts nicht von Amts wegen mitgeteilt wurde