(Sozialgerichtliches Verfahren – Zweck des Ausschlussgrundes nach § 41 Nr 4 ZPO – kein Ausschluss eines ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedes einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung unter Berücksichtigung der Rechtslage bis 31.12.2004)
Befangenheitsbesorgnis: Verwendung des Begriffs „Aufmandeln“ gegenüber dem Verteidiger des Angeklagten durch den vorsitzenden Richter – Besorgnis der Befangenheit
Zurückweisung eines Befangenheitsantrags – Keine verfassungsmäßige Garantie eines Instanzenzugs – Ansatz der Steuerbilanzwerte beim Einheitswert des Betriebsvermögens
Wirksame Prozesshandlung eines zurückgewiesenen Prozessbevollmächtigten – Keine Entscheidung des BFH über einen vom FG nicht verbeschiedenen Befangenheitsantrag