(Rentenversicherung – Befreiung von der Versicherungspflicht – Vollendung des 58. Lebensjahres – Nahtlosigkeit zwischen letzter (nicht versicherungspflichtiger) selbständiger Tätigkeit und versicherungspflichtiger selbständiger Tätigkeit nach § 2 S 1 Nr 9 SGB 6 erforderlich)
Nichtzulassungsbeschwerde – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache – keine Klärungsfähigkeit einer materiell-rechtlichen Frage bei prozessrechtlicher Hinderung an einer inhaltlichen Entscheidung